Skip to main content

Schleichwerbung

Schleichwerbung
Laut UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) muss Werbung immer eindeutig als solche erkenntlich sein oder als solche gekennzeichnet werden. Ist dies nicht der Fall und wird dem Verbraucher Sachliche Information suggeriert, so spricht man von Schleichwerbung. Im Bereich des Content-Marketings kann dies möglich sein, indem für die Zielgruppe sachdienliche Artikel nicht gekennzeichnete Links zu bezahlenden Drittanbietern enthalten. Besonders im Bereich des Native Advertisement ist die Gefahr, unbemerkt die Art Werbung zu konsumieren, sehr groß. Auch das Inbound Marketing bewegt sich oft auf dem schmalen Grat zwischen Information und Werbung. Auch Influencer und YouTuber bedienen sich mitunter der Schleichwerbung. Im Gegensatz zu neutralen Produkttests, erhalten die Protagonisten dabei Geld oder eine anderweitige Aufwandsentschädigung, um das entsprechende Produkt im Test gut positiv zu präsentieren.

Die Grenzen zwischen reiner Information, erlaubter Werbung und Schleichwerbung sind so fließend, dass im Streitfall häufig gerichtliche Urteile Klarheit schaffen müssen.

Schleichwerbung